Angebotsübersicht der Motorsägenlehrgänge
Leitfaden im Staatswald des Landes Nordrhein-Westfalen
- Grundkurs
- Aufbaukurs A
- Aufbaukurs B
Viele Menschen möchten angesichts der steigenden Energiekosten Geld sparen und heizen zusätzlich mit Holz. Die Unfallquote bei Ungeübten und Anfängern ist sehr hoch. Daher verlangen die Forstämter zunehmend den Nachweis eines ein- bis zweitägigen Motorsägenkurses.
Leitfaden des Bundesverbandes der Unfallkassen (GUV-I 8624)
- Modul 1 bis 3 und Modul 5
Die fachliche Eignung für die Arbeit mit der Motorsäge muss erworben werden. Der Erwerb der erforderlichen Fachkunde als Voraussetzung der fachlichen Eignung kann einerseits durch die Berufsausbildung, z.B. im Beruf Forstwirt oder andererseits durch Fortbildung erworben werden.
Fachkunde gemäß Gartenbau-Berufsgenossenschaft
Dieser Lehrgang wird nach dem Rahmenplan der Gartenbau-BG (Fortbildung gefährliche Baumarbeiten) durchgeführt und vermittelt die Fachkunde gemäß UVV VSG 4.2 § 3.
Leitfaden für Kleinprivatwaldbesitzer - Waldbauernschulungen
Die Schulungen zum sicheren Umgang mit der Motorsäge bieten wir in zwei Teilen an. Jeder Teil umfasst zwei Tage bzw. jeweils 16 Unterrichts- oder Übungsstunden.
Feuerwehrlehrgang
Feuerwehrlehrgänge nach Vorgaben der Feuerwehrunfallklasse in Niedersachsen
Modul 1 und 2 (FUK Hannover) in NRW Wald1 (FUK Düsseldorf)
Bei allen Lehrgängen findet der theoretische Unterricht im Raum statt und das Schulungs- und Unterrichtsmaterial wird durch uns gestellt. Der praktische Teil sollte in einem nahegelegenen Forstbestand stattfinden. Die Schulungsteilnehmer sollten mit Werkzeug und einer persönlichen Schutzausrüstung ausgestattet sein. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist die Teilnehmerzahl bei einem Ausbilder auf 6 Personen beschränkt; es steht aber jederzeit ein weiterer Ausbilder zur Verfügung. Die Lehrgangsinhalte können speziell auf die Bedürfnisse der Teilnehmer abgestimmt werden. Jeder Teilnehmer bekommt nach Abschluss der Schulung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die als Sachkundenachweis im Umgang mit der Motorsäge von den Unfallversicherungsträgern anerkannt wird. Im eigenen Interesse sollte von dem Auftraggeber sichergestellt werden, dass jeder Teilnehmer zur Motorsägenarbeit körperlich geeignet ist.