Viele Menschen möchten angesichts der steigenden Energiekosten Geld sparen und heizen zusätzlich mit Holz. Die Unfallquote bei Ungeübten und Anfängern ist sehr hoch. Daher verlangen die Forstämter zunehmend den Nachweis eines ein- bis zweitägigen Motorsägenkurses.
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) regelt die Anforderungen an Lehrgangsinhalte und Teilnahmevoraussetzungen in der Unfallverhütungsvorschrift VSG 4.2, Anlage 3. Die Durchführung der Lehrgänge orientiert sich an den Vorgaben der SVLFG.
Leitfaden des Bundesverbandes der Unfallkassen (GUV-I 8624); (historisch)
Die fachliche Eignung für die Arbeit mit der Motorsäge muss erworben werden. Der Erwerb der erforderlichen Fachkunde als Voraussetzung der fachlichen Eignung kann einerseits durch die Berufsausbildung, z.B. im Beruf Forstwirt oder andererseits durch Fortbildung erworben werden.
Leitfaden für Kleinprivatwaldbesitzer - Waldbauernschulungen; (historisch)
Die Schulungen zum sicheren Umgang mit der Motorsäge bieten wir in zwei Teilen an. Jeder Teil umfasst zwei Tage bzw. jeweils 16 Unterrichts- oder Übungsstunden.
Feuerwehrlehrgang; (historisch)
Feuerwehrlehrgänge nach Vorgaben der Feuerwehrunfallklasse in Niedersachsen
Modul 1 und 2 (FUK Hannover) in NRW Wald (FUK Düsseldorf)
Bei allen Lehrgängen findet der theoretische Unterricht im Raum statt und das Schulungs- und Unterrichtsmaterial wird durch uns gestellt. Der praktische Teil sollte in einem nahegelegenen Forstbestand stattfinden. Die Schulungsteilnehmer sollten mit Werkzeug und einer persönlichen Schutzausrüstung ausgestattet sein. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist die Teilnehmerzahl bei einem Ausbilder auf 6 Personen beschränkt; es steht aber jederzeit ein weiterer Ausbilder zur Verfügung. Die Lehrgangsinhalte können speziell auf die Bedürfnisse der Teilnehmer abgestimmt werden. Jeder Teilnehmer bekommt nach Abschluss der Schulung eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die als Sachkundenachweis im Umgang mit der Motorsäge von den Unfallversicherungsträgern anerkannt wird. Im eigenen Interesse sollte von dem Auftraggeber sichergestellt werden, dass jeder Teilnehmer zur Motorsägenarbeit körperlich geeignet ist.